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Das neue Lieferkettengesetz und Blockchain-Technologie [I]

Whitepaper für Unternehmen

Ab 1. Januar 2023 verpflichtet das neue Lieferkettengesetz in Deutschland Unternehmen dazu, grundlegende Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu sichern. Die technische Lösung zur Umsetzung der Forderungen und lückenlosen Überwachung aller Zulieferer weltweit stellt das Gesetz jedoch nicht bereit.

Für uns ist dieses Thema von enormer Bedeutung, denn kaum eine andere Technologie eignet sich so hervorragend, um sowohl die Lieferkettentransparenz und als auch die LkSG-Compliance sicherzustellen, als die Blockchain-Technologie.

Moderne, energiesparende Blockchain-Produkte wie unsere sind damit noch gefragter als zuvor, insbesondere bei nachhaltigen Unternehmen, die auch im Kontext der Circular Economy von Blockchain-basierten Anwendungen profitieren können.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Whitepaper zum Einsatz der Blockchain im Kontext des Lieferkettengesetzes am Ende des Beitrags sowie im folgenden Video zum Thema:

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Businesstalk am Kudamm, Berlin: CEO Arman Sarhaddar spricht über das neue Lieferkettengesetz, Blockchain-Technologie und Fälschungs- und Produktsicherheit spricht.

Das Lieferkettengesetz im Überblick

10 Fragen und Antworten zur neuen Rechtslage

1. Was soll das Lieferkettengesetz bewirken? 

Produkte, die wir täglich konsumieren, werden überall auf der Welt hergestellt: Lebensmittel wie Schokolade und Kaffee, aber auch Kleidung, Sportartikel und Elektronik schaffen den alltäglichen Wohlstand, wie Sie und ich ihn kennen. Nicht selten jedoch auf Kosten der Menschen, die unter miserablen Bedingungen in den globalen Lieferketten arbeiten.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz auch Lieferkettengesetz genannt, ist ein Übergangsgesetz, das die längst notwendige Verbesserung der Menschenrechtslage entlang globaler Lieferketten in Gang setzen soll – bis zur finalen Entscheidung zur Lieferkettenrichtlinie der Europäischen Union, das alle Mitgliedsstaaten als EU-Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene einführen müssen.

Das LkSG in Deutschland hat enorme Auswirkungen auf Unternehmen. Ab einer bestimmten Größe werden diese nun gesetzlich verpflichtet, globale Lieferketten sozial verträglicher und umweltfreundlicher zu gestalten. Die neuen Vorgaben sollen dabei auch der unternehmerischen Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen weltweit dienen.

Am 1. Januar 2023 tritt das deutsche Gesetz in Kraft. Bei fehlender oder unvollständiger Umsetzung werden hohe Bußgelder fällig – auch wenn die Anforderungen an die Unternehmen enorm hoch sind und die Umsetzung alles andere als leicht erscheint. Lesen Sie hierzu auch den folgenden Abschnitt Kritik am Lieferkettengesetz.

Lieferkettengesetz soziale Mindeststandards bezüglich Umwelt- und Menschenrechte wie im LkSG definiert.

Lieferketten & Blockchain-Technologie: Soziale Mindeststandards, die durch menschenrechts- und umweltbezogene Pflichten nach § 2 des LkSG gesichert werden sollen.

2. Warum braucht es ein Lieferkettengesetz?

2016 veröffentlichte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte auf Basis der Un-Leitprinzipien – mit dem Ziel, dass mindestens 50 % der Unternehmen mit 500+ Mitarbeitern die Vorgaben freiwillig umsetzen würden.

Das Ziel wurde weit verfehlt: Lediglich 13-17 % erfüllten die NAP-Vorgaben auf freiwilliger Basis. Entsprechend dem Koalitionsvertrag wurde die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig. Das Resultat ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das an die Richtlinie der EU anknüpft. 

Warum aber war die Anzahl der Unternehmen, die sich freiwillig selbst verpflichteten, so gering? War es das Streben nach dem größtmöglichen Profit nicht nur auf Kosten von Mensch und Umwelt, sondern auch auf Kosten der eigenen Reputation? Oder gibt es weitere Gründe?

Mit einiger Sicherheit lässt sich sagen, dass die Herausforderung, vor denen Unternehmen nach wie vor stehen, keine geringe ist. Mehr Informationen erhalten Sie im Kapitel Kritik am Lieferkettengesetz im Blockchain Whitepaper zum LkSG unten.

Neues Lieferkettengesetz LkSG Zahlen und Fakten des BMZ, ivault Whitepaper

Neues Lieferkettengesetz in Deutschland: Zahlen und Fakten des BMZ im Whitepaper Blockchain im Kontext des Lieferkettengesetzes 2023 / 2024 von Vault Security Systems AG.

3. Was gilt ab wann und welche Unternehmen sind betroffen?

Sowohl das LkSG als auch die EU-Richtlinie haben enorme Auswirkungen auf Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Die Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen erfolgt jeweils in 2 Schritten. Das deutsche Lieferkettengesetz verfolgt dabei dasselbe Ziel wie die EU-Richtlinie, ist aber in vielerlei Hinsicht weniger konsequent.

Das Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland erfasst sowohl Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland als auch Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland:

  • Ab 01.01.2023: Unternehmen mit 3.000+ Mitarbeitenden (inkl. Leiharbeitern)
  • Ab 01.01.2024: Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitenden (inkl. Leiharbeitern)

Die Lieferkettenrichtlinie der EU betrifft sowohl EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Nicht-EU-Gesellschaften, die in EU-Staaten tätig sind und diese Kriterien erfüllen:

  • Ab 2023: Unternehmen mit 500+ Mitarbeitenden und Nettoumsatz von 150+ Mio. EURO
  • Ab 2025: Unternehmen mit 250+ Mitarbeitenden und Nettoumsatz von 40+ Mio. EURO, aus den sog. „High-Impact-Branchen“ (Branchen mit hohem Einfluss, wie Textilien, Lebensmittel, Mineralien, einige Chemikalien etc.)

Ab der offiziellen Annahme der EU-Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, das Gesetz auf nationaler Ebene entsprechend anzupassen und durchzusetzen.

4. Sind auch KMU vom Lieferkettengesetz betroffen?

KMU fallen (noch) nicht direkt in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie und des LkSG. Das Lieferkettengesetz kann dennoch Auswirkungen auf KMU weltweit haben, insbesondere wenn diese als Zulieferer der erfassten Unternehmen tätig sind. Unmittelbare Zulieferer können etwa zur Umsetzung von Sorgfaltsprozessen angehalten werden, müssen im Gegensatz zu Abnehmern jedoch nicht mit Sanktionen durch das BAFA rechnen.

Als Hilfestellung für KMU bietet die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung den KMU Kompass – ein neues Online-Tool, das KMU dabei unterstützt, soziale und ökologische Risiken entlang globaler Lieferkette besser zu verstehen und ihr Lieferkettenmanagement umwelt- und sozial verträglich zu gestalten. Die Nutzung ist anonym und kostenlos. Weitere Infos gibt es hier: Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte.

5. Welche Anforderungen stellt das Lieferkettengesetz an Unternehmen?

Die Bundesregierung verlangt nachweisbare Schritte in Richtung Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit. Unternehmen müssen sich nun mehr denn je bemühen, grundlegende soziale Mindeststandards nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei Zulieferern weltweit zu sichern. Dazu müssen die im LkSG beschriebenen Sorgfaltspflichten, wie unten zusammengefasst, eingehalten werden. Die lückenlose Dokumentation soll entsprechende Nachweise ermöglichen.

Systeme zur Dokumentation sind allerdings nur dann in der Lage, die LkSG-Compliance eines Unternehmens eindeutig belegen zu können, wenn sie nachgewiesen werden kann, dass Daten nicht manipuliert oder verfälscht wurden. Dies ist ein Hauptargument für den Einsatz der Blockchain im Kontext des Lieferkettengesetzes, denn die Technologie ermöglicht das fälschungssichere Speichern von Daten und schützt zugleich vor einem irreversiblen Datenverlust (!), wie von CEO Arman Sarhaddar im Interview oben beschrieben.

Wie die entsprechende Umsetzung der LkSG-Forderungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten auf Basis einer Blockchain-Plattform aussehen kann, wird in Teil II unserer Beitragsreihe zum Thema Blockchain und Lieferkettengesetz ausführlich diskutiert.

6. Welche Sorgfaltspflichten haben Unternehmen jetzt?

Im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen die folgenden Sorgfaltspflichten einhalten und entsprechend wirksame Maßnahmen implementieren:

  1. Einrichtung eines Risikomanagements unter Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeit und die regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Risikoanalysen
  2. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über die unternehmerische Menschenrechtsstrategie und Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  3. Sofortige Abhilfemaßnahmen bei Rechtsverstößen sowie die Erstellung von Konzepten zur Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen bei Zulieferern
  4. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Menschen in der Lieferkette, deren Recht verletzt worden oder unmittelbar bedroht werden.
  5. Kontinuierliche Dokumentation und transparente öffentliche Berichterstattung

Bei unmittelbaren Zulieferer, die als Vertragspartner der Unternehmen tätig sind, müssen sich Unternehmen um folgende Angelegenheiten kümmern:

  • Vertragliche Zusicherung zur Achtung von Menschenrechten
  • Jährliche Risikoanalyse und vereinbarte Kontrollmechanismen
  • Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen
  • Angebot von Schulungen und Trainings

Auf mittelbare Zulieferer, die als Lieferanten des Vertragspartners tätig sind, beziehen sich Sorgfaltspflichten nur bei konkretem Anlass. Dann müssen Unternehmen:

• Anlassbezogene Risikoanalysen durchführen
• Konzepte zur Beendigung oder Minimierung von Risiken und Verstößen einführen

7. Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung des LkSG?

Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen das LkSG müssen Unternehmen mit diesen Sanktionen rechnen:

  • Zwangs- und Bußgelder (siehe unten)
  • der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen (ab einer Bußgeldhöhe von 175.000 EURO)

Schwerwiegender und folgenreicher als Geldstrafen sind womöglich aber Reputationsschäden, die durch festgestellte Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette entstehen können, insbesondere wenn diese lange Zeit unbemerkt geblieben sind: Den guten Ruf oder ein über Jahrzehnte hinweg aufgebaute Markenimage nach einem solchen Vorfall wiederherzustellen, kostet weit mehr Ressourcen als eine einmalige Geldstrafe.

Davon kann auch ein KMU betroffen sein, wenn dieses von demselben Vertragspartner eines Großunternehmens beliefert wird, bei dem im Zuge einer risikobasierten Kontrolle gravierende Verstöße festgestellt wurden.

8. Wie hoch können LkSG-Bußgeldstrafen ausfallen?

Die Höhe der Bußgelder bemisst sich im Einzelfall am Gesamtumsatz eines Unternehmens sowie an weiteren Variablen wie Ausmaß und Dauer einer Pflichtverletzung. Zusammenfassend können Bußgelder wie folgt erhoben werden:

Lieferkettengesetz Bußgelder

Lieferkettengesetz Bußgelder für 2023 nach § 22 LkSG.

9. Sind Unternehmen für das Verhalten ihrer Zulieferer im Ausland haftbar?

Für das Verhalten Dritter in der Lieferkette soll es durch das LkSG keine neue Haftungsgrundlage geben. Unternehmen müssen lediglich nachweisen, dass sie sich bemühen, die Sorgfaltspflichten einzuhalten, Risiken und Missstände zu erkennen und gegen diese vorzugehen.

Bestehende Haftungsgrundlagen werden durch das LkSG jedoch nicht geändert. Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung mit einem Zulieferer ist nach § 7 des LkSG geboten, wenn ein sehr schwerwiegender Verstoß vorliegt und/oder Abhilfemaßnahmen weitestgehend unwirksam bleiben.

10. Wie kann die Blockchain bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes helfen ?

Im Bereich der Lieferkettentransparenz besteht ein enormer Handlungsbedarf: Tausende von Zulieferern aus vielen verschiedenen Ländern müssen kontinuierlich überwacht werden, um eine Verbesserung der Menschenrechtslage zu bewirken. Alleridngs sind viele Unternehmen noch weit davon entfernt, einen Überblick über ihre komplexen Lieferketten zu bekommen.

Das neue Lieferkettengesetz stellt damit hohe Ansprüche an das Datenmanagement der erfassten Unternehmen: Ab 2023 müssen all diese Daten über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg gesammelt, gespeichert, analysiert und letzendlich öffentlich zugänglich gemacht werden.

Eine Lösung zur Bewältigung dieser Aufgabe bietet die Distributed-Ledger-Technologie, besser bekannt als Blockchain. Im Kontext des LkSG kann die Blockchain-Technologie als Basis für verschiedenste Anwendungen auf einer übergreifenden Plattform dienen und damit einen Großteil der Anforderungen abdecken.

Eine Blockchain-Plattform ermöglicht im Kontext des Lieferkettengesetzes insbesondere:

  1. die lückenlose Risikoüberwachung der gesamten Supply Chain dank der erhöhten Lieferkettentransparenz auf einer einzigen Blockchain-Plattform, an die alle Glieder der Lieferkette flexibel angebunden werden können,
  2. die reibungslose Koordination und Kontrolle von Präventions- und Abhilfemaßnahmen in Echtzeit sowie von anderen internationalen Geschäftsabläufen über den Anwendungsbereich des LkSG hinaus,
  3. den sicheren Informationsaustausch von kryptografisch verschlüsselten Daten und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten ohne Notwendigkeit eines Intermediärs, der zwischen diesen vermittelt – ganz im Sinne des Beschwerdeverfahrens wird dabei auch die Anonymität der Nutzer:innen gewährleistet,
  4. die dezentrale, fälschungssichere Dokumentation sämtlicher Prozesse und Aktivitäten mit Zeitstempeln sowie den Schutz vor einem irreversiblen Datenverlust und damit auch
  5. die eindeutige Nachweisbarkeit der vollen LkSG-Compliance eines Unternehmens.

Die zugrunde liegenden Prozesse können leicht automatisiert werden, ohne dabei auf die Installation, Bedienung und Wartung vieler einzelner inkompatibler Systeme und Anwendungsprogramme angewiesen zu sein. Die Verantwortlichen behalten den Überblick und die Fehleranfälligkeit kann zugunsten der Rechtssicherheit des Unternehmens drastisch reduziert werden.

Wie genau die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen auf Basis einer individuellen Blockchain-Plattform aussehen kann, erfahren Sie in unserem Whitepaper zum Einsatz der Blockchain-Technologie im Kontext des Lieferkettengesetzes unten.

Im zweiten Teil dieses Blogbeitrags erhalten Sie eine Zusammenfassung der Vorteile der Blockchain bezüglich der LkSG-Compliance. Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter, um über neue Publikationen informiert zu werden.


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*mit Anwendungsabeispiel für die Circular Economy und Checkliste zur Bewertung und Auswahl von Anbietern moderner Blockchain-Lösungen für die Lieferkette

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